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 Anbieterwechsel GAS - ... so geht's ...
 

 

Um den Gasversorger zu wechseln, müssen Sie sich lediglich bei Ihrem neuen Gasversorger anmelden.

Dieser übernimmt dann sämtliche Wechselformalitäten und auch die Kündigung Ihres alten Vertrages. Bei vielen Anbietern können Sie den Vertrag auch online abschließen.
Kündigen Sie Ihren alten Vertrag nur dann selbst, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht in Folge einer Preiserhöhung in Anspruch nehmen oder Ihre verbleibende Kündigungsfrist sehr kurz (weniger als 2 Wochen) ist.

Laut Energiewirtschaftsgesetz darf der Wechsel maximal drei Wochen dauern. Diese Frist beginnt aber erst, wenn Ihr neuer Versorger Ihren Antrag bearbeitet hat und Sie beim Netzbetreiber ummeldet. Daher müssen Sie teilweise mit einer etwas längeren Dauer rechnen. Gilt in Ihrem alten Gasvertrag eine Kündigungsfrist, so muss diese abgewartet werden, vor ein Wechsel möglich ist.
Wie beim Stromanbieterwechsel kann es auch beim Wechsel des Gasanbieters definitiv nicht zu Lieferunterbrechungen kommen. Der neue Gasversorger speist ab Lieferbeginn das Gas in die vorhandenen Leitungen ein, daher sind auch keine technischen Änderungen an Ihrem Zähler oder den Gasleitungen notwendig.

Hier finden Sie eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben an Ihren Gasversorger:
Kündigungsvorlage (PDF)
Kündigungsvorlage nach Preiserhöhung (Sonderkündigungsrecht) (PDF)

Ausfüllen des Wechselformulars:


Alternativ können Sie die Zählernummer auch direkt von Ihrem Gaszähler ablesen:

Gasanbieterwechsel

Wann kann ich meinen Gasanbieter wechseln?

Grundsätzlich kann jeder Haushalt seinen Gasversorger wechseln, der einen eigenen Liefervertrag mit dem Gasversorger und einen eigenen Gaszähler hat. Nicht wechseln können hingegen Verbraucher, deren Energiekosten über den Vermieter abgerechnet werden. Bei einem Wechsel müssen die Kündigungsfristen des bestehenden Vertrages beachtet werden. Grundversorgungstarife können mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Wenn Sie einen anderen Vertrag abgeschlossen haben, müssen Sie das Ende der Vertragslaufzeit abwarten. Berücksichtigen Sie auch die Kündigungsfrist, so dass sie rechtzeitig Ihren Wechselantrag stellen. Im Falle einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht unabhängig von der Laufzeit.

 

Wie läuft ein Gasanbieterwechsel ab?

Ein Gasanbieterwechsel lässt sich ohne großen Aufwand oder Fachwissen einfach durchführen. Sie vergleichen mit dem Gasrechner die Tarife der Gasanbieter. Durch Einstellmöglichkeiten können Sie dabei die Vergleichskriterien anpassen. Wenn Sie Ihren Wunsch-Tarif gefunden haben, füllen Sie online ein Auftragsformular aus oder laden es sich herunter. Sobald Sie den Wechselauftrag erteilt haben, läuft alles Weitere automatisch ab. Sie haben jedoch ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sämtliche Formalitäten übernimmt der neue Gasanbieter. Einzige Ausnahme: Falls Sie nur noch wenige Tage Zeit haben, um ihren bestehenden Vertrag zu kündigen, und dieser sich um mehrere Monate verlängern würde, sollten Sie selbst bei Ihrem bisherigen Gasanbieter kündigen - und dies auf dem Wechselantrag vermerken.

 

Der Ablauf im Überblick:

  1. Wechselantrag (schriftlich oder online) - Sie haben 14 Tage lang ein Widerrufsrecht.
  2. Der neue Anbieter kündigt Ihren alten Gasvertrag und meldet Sie beim Netzbetreiber um.
  3. Ihr bisheriger Versorger bestätigt innerhalb von zwei Wochen die Kündigung, der Netzbetreiber bestätigt die Ummeldung.
  4. Sobald alle Bestätigungen beim neuen Versorger vorliegen, erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben. Darin teilt Ihnen der neue Versorger auch mit, wann Ihre Belieferung umgestellt wird.

 

Welche Angaben sind für einen Gasanbieterwechsel nötig?

Um Gastarife zu vergleichen, müssen Sie ihren jährlichen Gasverbrauch, den Sie auf der letzten Jahresabrechnung ihres bisherigen Versorgers finden, und die Postleitzahl der Lieferadresse angeben. Haben Sie sich für einen neuen Gasanbieter entschieden, werden die folgenden Angaben für den Wechsel benötigt: die Zählernummer (steht meist auf einer Plakette oder einem Aufkleber auf Ihrem Gaszähler), Ihren bisherigen Versorger und Ihre Kundennummer bei diesem Unternehmen. Diese drei Angaben finden Sie ebenfalls auf der Jahresrechnung Ihres bisherigen Versorgers. Den Zählerstand müssen Sie auf dem Wechselantrag nicht angeben. Er sollte erst an dem Tag abgelesen werden, an dem Ihre Gasversorgung umgestellt wird. Ihr neuer Gasanbieter informiert Sie darüber.

 

Mein Gasverbrauch wird auf meiner Abrechnung nur in m³ angegeben.

Wie kann ich den Verbrauch in KWh umrechnen?

Zur Umrechnung von m³ in kWh benötigen Sie den Heizwert. Diese Angabe bezeichnet den Energiegehalt, also die bei Verbrennung nutzbare Energie in kWh pro m³. Die verschiedenen Gasarten unterscheiden sich je nach ihrer Herkunft, daher schwankt der Heizwert zwischen 8,4 kWh/m³ und 13,1 kWh/m³. Bei der Verbrennung von Gas mit höherem Heizwert wird also mehr Energie frei. Mithilfe des Heizwertes können Sie Ihren Gasverbrauch nach folgender Formel von Kubikmetern in Kilowattstunden umrechnen:

Verbrauch in m³ x Heizwert = Verbrauch in KWh.

Den genauen Heizwert, der auch als Abrechnungsbrennwert bezeichnet wird, erfahren Sie beim Betreiber des Gasnetzes in Ihrem Wohnort. Er kann auch von der letzten Jahresabrechnung abgelesen werden. Sollte der Heizwert nicht bekannt sein, können Sie näherungsweise mit einem Schätzwert von 10 kWh/m³ rechnen.

 

Was muss ich bei der Wahl des richtigen Gastarifs beachten?

Bei der Vertragslaufzeit raten Verbraucherschützer zu höchstens zwölf Monaten, damit Sie flexibel bleiben und reagieren können, wenn andere Versorger günstigere Gaspreise anbieten. Eine Preisgarantie oder Preisfixierung, die mindestens die Vertragslaufzeit abdeckt, schützt Sie vor unliebsamen Preissteigerungen. Einige Anbieter bieten Preisgarantien auch optional an. Sie können gegen Aufpreis abgeschlossen werden. Tarife mit Vorauskasse, bei denen Sie die Rechnung für ein ganzes Jahr im Vorhinein bezahlen müssen, sind oft extrem günstig - Sie müssen aber eine hohe Summe auf einmal auslegen. Vor dem Vergleich können Sie deshalb im Gasrechner einstellen, ob Sie Vorauskasse-Tarife angezeigt bekommen möchten. Pakettarife enthalten eine feste Gasmenge, die Sie innerhalb eines Jahres verbrauchen können. Restmengen verfallen allerdings am Ende der Laufzeit. Ein höherer Verbrauch wird oft zu teuren Preisen abgerechnet. Andere Tarife legen höhere Preise zugrunde, wenn der Verbrauch stark vom bei Vertragsschluss angegebenen Energiebedarf abweicht. Diese Tarife sind ebenso wie Pakettarife nur dann günstig, wenn der Gasverbrauch bekannt und stabil ist. Durch einen Filter können diese Tarife im Vergleichsrechner ausgeblendet werden.

 

Kann die Gasversorgung ausfallen?

Die Gasversorgung ist auch während und nach einem Anbieterwechsel so sicher wie zuvor. Die Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes und der Gasgrundversorgungsordnung stellen sicher, dass sie jederzeit mit Gas versorgt werden. Sollte es bei einem Gasanbieter zu tatsächlich einmal zu Problemen kommen, muss sie der örtliche Grundversorger nahtlos weiterbeliefern. Technisch gesehen ändert sich durch einen Gasanbieterwechsel nichts - Sie entnehmen wie gewohnt das gleiche Gas aus derselben Leitung. Neu ist nur das Unternehmen, das die von ihnen verbrauchte Menge Gas ins Netz einspeisen muss und an das Sie Ihre Gasrechnung bezahlen.

 

Was ändert sich nach einem Gasanbieterwechsel?

Ein Anbieterwechsel geht völlig unbemerkt vonstatten und zieht auch keine Veränderungen nach sich. Sie bekommen einfach nur Ihre Rechnung von einem anderen Versorger und bezahlen an diesen auch die Abschläge. Technische Veränderungen an Ihrem Zähler oder den Gasleitungen sind nicht notwendig. Diese verbleiben wie gehabt im Besitz des örtlichen Netzbetreibers. Der Netzbetreiber bleibt auch weiterhin Ihr Ansprechpartner für technische Fragen oder Probleme mit Gasleitungen oder Zähler.

 

An wen kann ich mich bei Konflikten mit dem Gasanbieter wenden?

Verbraucher können sich bei Auseinandersetzungen und Problemen mit ihrem Gasversorger an eine Schlichtungsstelle wenden. Das Schlichtungsverfahren ist für den Gaskunden kostenlos und darf maximal drei Monate dauern. Der Versorger ist zu einer Teilnahme verpflichtet. Das Recht, gegen den Gasanbieter zu klagen, geht durch ein Schlichtungsverfahren nicht verloren. Es ist aber möglich, auf diese Weise schneller und ohne das finanzielles Risiko eines Gerichtsprozesses zu einer Einigung zu kommen. Voraussetzung für die Anrufung des Schlichters ist, dass Sie sich zuvor bei Ihrem Gasanbieter direkt beschwert haben und Ihr Anliegen abgelehnt wurde. Der Versorger muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt Ihrer Beschwerde schriftlich antworten und Sie im Falle einer Ablehnung auf die Möglichkeit des Schlichtungsverfahrens hinweisen.

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